Wie man eine Immobilie in Italien verkauft?

Ihre italienische Immobilie zu verkaufen ist ein ziemlich komplexer Prozess. Es ist zwar nicht so knifflig wie der Kauf einer solchen und es ist sehr wichtig, auf bestimmte Aspekte zu achten.

Aus diesem Grund ist es besser, einen zweisprachigen Experten für den italienischen Immobilienmarkt an Ihrer Seite zu haben, der sich sowohl mit dem italienischen als auch mit dem internationalen Immobilienrecht auskennt. Denken Sie daran, dass das italienische Recht eine vorvertragliche Haftung vorsieht. Sollte sich eine der Parteien durch das Verhalten der anderen Partei geschädigt fühlen, kann die erste Partei die Erstattung der entstandenen Kosten verlangen.

Immobilienmakler

Nach italienischem Recht erhält der Immobilienmakler in der Regel sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision die üblicherweise zwischen 2,5% und 3% des Kaufpreises liegt. Es ist möglich, andere rechtliche Vereinbarungen zu treffen, bei denen der Makler nur vom Käufer oder vom Verkäufer bezahlt wird.

Vorbereitende Aktivitäten vor dem Kauf einer Immobilie

Um den Kauf abzuschließen, müssen folgende vorbereitende Aktivitäten durchgeführt werden:

Beauftragung einer Geometra

Ein Geometra ist ein Vermesser und Architekt in einem. Er wird eine Vermessung durchführen, um Ihnen eine Schätzung der Immobilie zu geben. Mit einer solchen Schätzung haben Sie eine klare Vorstellung von dem besten Preis, den Sie bei einem Verkauf auf dem aktuellen Immobilienmarkt erzielen können. Außerdem stellen sie sicher, dass die Immobilie den Vorschriften entspricht, indem sie z.B. den Energieausweis erstellen. Sie können selbst einen beauftragen oder unsere hauseigenen Architekten in Anspruch nehmen.

Abfassung einer Sondervollmacht

Wenn Sie bei der endgültigen Fertigstellung nicht anwesend sein können, ist es notwendig, eine Sondervollmacht zu verfassen, die es Ihrem gewählten Anwalt erlaubt, Sie vor dem Notar zu vertreten.

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Eine Sondervollmacht ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person ernennt, in seinem Namen zu handeln, indem sie ihm Vollmachten erteilt, die auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt sind, wie z.B. den Verkauf oder Kauf einer Immobilie, die Verwaltung eines Bankkontos oder die Ausführung eines Kommanditvertrags.

Eine Vollmacht kann an einem im Dokument genannten Datum oder durch schriftliche Kündigung erlöschen. In der Regel bestätigt der Unterzeichner vor einem Notar, dass er die Vollmacht ausgefertigt hat, damit sie bei Bedarf, wie z. B. bei einer Immobilientransaktion, protokollierbar ist.

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