Ein norwegischer Immobilienmakler gibt uns einen Überblick über die Vor- und Nachteile des Immobilienkaufs in Norwegen.
Eine Wohnung in einer norwegischen Großstadt wie Oslo oder Stavanger zu finden, kann eine überwältigende und beängstigende Aufgabe sein, von den Kosten ganz zu schweigen.
Fügt man alle Nuancen hinzu, die mit dem Kauf statt der Miete einer Wohnung in Norwegen einhergehen, könnte man sich in den perfekten Sturm der Verwirrung und Frustration hineingewirbelt sehen.
Immobilien in Norwegen kaufen: Wenn Sie erwägen, eine Wohnung zu kaufen, lohnt es sich, zuerst ein Haus zu mieten. Das wird Ihnen helfen, sich für eine bestimmte Gegend zu entscheiden, und auch, ob eine bestimmte Wohnungsgröße für Sie ausreicht. Und nicht nur das, es gibt Ihnen auch eine Ausstiegsklausel für den Fall, dass das Leben in Norwegen für Sie nicht funktioniert!

Optionen für Wohneigentum
In Norwegen gibt es im Wesentlichen zwei Arten des Hauskaufs. Häuser in Eigenbesitz (self-owned (self-veier) houses) sind unkompliziert: Sie besitzen die Immobilie. Beim Kauf einer Immobilie auf diese Weise fällt eine 2,5%ige Erwerbssteuer (dokumentsavgift) an, die im Vereinigten Königreich der Stempelsteuer entspricht. Anders als im Vereinigten Königreich wird die Steuer jedoch auf den gesamten Betrag des endgültigen Verkaufspreises fällig. Befindet sich die Immobilie in einem Neubaugebiet, wie z.B. einem Wohnblock oder Reihenhausstreifen (rekkehus), fallen zwar einige geteilte Kosten (felleskostnader) für die Instandhaltung und Reinigung der gemeinsam genutzten Bereiche an, diese sind jedoch in der Regel gering.
Eine beliebte Alternative ist das Miteigentum (andel), typischerweise in Form einer Wohnungsgenossenschaft (borettslag). Im Wesentlichen werden Sie Anteilseigner der Genossenschaft und erwerben die Rechte zum Wohnen in einer bestimmten Immobilie. Da der borettslag selbst Eigentümer der Immobilien ist, müssen Sie einen erheblichen monatlichen “Mietbetrag” zahlen, der die geteilte Schuld (fellesgjeld) an den Baukosten, Zinsen für andere Darlehen, Unterhaltskosten und in einigen Fällen Energie-, Heizungs- und Fernsehkosten abdeckt. Die Entscheidungen über die Entwicklung werden von einem gewählten Vorstand der borettslag-Mitglieder getroffen.