Wie sicher ist eine Offshore-Firma und ein Offshore Bankkonto überhaupt noch?

Viele Firmeninhaber, Gesellschafter oder Beteiligte an Offshore-Firmen fragen sich inzwischen: „Wie sicher ist meine Firma oder meine Beteiligung in einem Offshore-Land überhaupt noch?“ Oder wie sicher ist das dazu gehörige Gesellschafts-Bankkonto noch das bei einer Bank in Belize, Panama, oder den Seychellen liegt. Nachdem Ende Oktober letzten Jahres auf der „Tax Conference 2014“ in Berlin, mehr als fünfzig Länder ein gemeinsames Abkommen unterschrieben haben, dessen alleiniges Ziel es ist über einen vereinbarten automatischen Informations- und Datenaustausch zwischen allen weltweiten Banken und den jeweiligen heimatlichen Finanzbehörden alle Bankkonten dieser Welt gläsern zu machen, ist bei vielen Investoren und Besitzern von ausländischen Firmen und vor allem bei Personen mit Auslands-Bankkonten, die Angst eingekehrt.

internationaler Steueraustausch

Natürlich gab es auch schon zurückliegend aber mehr vereinzelt einen internationalen Steueraustausch, doch funktionierte dieser mehr schlecht als recht und es gab auch nur dann Mitteilungen, wenn das Heimat-Finanzamt eine Anfrage an eine ausländische Bank stellte, wo man wusste, dass dort ein Steuersünder gegen den im Heimatland ermittelt wurde, ein Bankkonto unterhält. Auch war es in der Vergangenheit schon so wie es auch in der Zukunft sein wird, dass zum Beispiel ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet ist sein gesamtes Welteinkommen in Deutschland zu versteuern und er somit auch seine weltweiten Bankkonten (sofern es die gibt) offenzulegen. Doch bisher war die Chance, dass das heimische Finanzamt ein ausländisches Bankkonto entdeckt äußerst gering. Eine deutsche Finanzbehörde hat bisher auch immer nur dann eine Auskunft über ein ausländisches Bankkonto bekommen wenn es gezielt mit dem Namen und den Daten eines deutschen Kontoinhabers auf der Auslandsbank angefragt hat und selbst dann war es noch nicht sicher ob diese Auskunft auch erteilt wurde. Mit dem neuen Steuerabkommen vom 29. Oktober 2014 das inzwischen von mehr als fünfzig Ländern unterschrieben wurde, einigten sich nun die beteiligten Länder darüber, dass künftig alle Banken dieser mehr als fünfzig Ländern alle Bankkonten und natürlich auch die Kontostände ihrer ausländischen Kunden, die mehr als 250.000 Dollar Guthaben aufweisen, ab dem Herbst 2017 automatisch und unaufgefordert und das auch noch für ein Jahr rückwirkend dem Heimat-Finanzamt des ausländischen Bankkunden mitteilt. Deshalb verkündete auch die OECD nach dem Abschluss der „Tax Converence 2014“ auf ihrer Website: „Die Ära des Bankgeheimnisses ist vorbei.“ Die Frage die sich nun viele stellen ist natürlich, ob das Abkommen auch wirklich das hält was man sich davon verspricht. Sehr seltsam bei diesem Abkommen ist, dass keinerlei Sanktionen vereinbart wurden, für die Länder oder die Banken, die sich künftig nicht an dieses Abkommen halten und man eben nicht alle Bankkunden an dessen Heimat-Finanzamt meldet. Die Webseite https://firma-offshore.com bietet neben der rechtssicheren Gründung der Offshore Firma inklusive Bankkonto, auch umfassende Informationen zu dem neuen OECD Standard & EU Fatca und hilft bem Steuermodell Wohnsitzverlagerung “https://firma-offshore.com/steuermodell-wohnsitzverlagerung.

Denn letztlich vertreibt ja eine Bank mit solch einer Meldung dann wohl ihre besten Kunden oder diese lösen von selbst ihr Konto auf wenn sie wissen, dass die Bank ihren Kontostand in gut zwei Jahren meldet. Alleine diese Tatsache gibt zumindest Anlass für Bedenken ob es denn die Banken in Kauf nehmen ihre besten Kunden zu verlieren, wenn sie deren Kontostände an das heimatliche Finanzamt dieser Kunden melden? Zwar sehen viele Finanz-Experten in diesem Abkommen ein Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik, aber genauso viele dieser Experten sind auch mehr als skeptisch ob denn auch die Vereinbarungen aus diesem Abkommen dann auch wirklich konsequent umgesetzt werden.

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